Wichtige Infos zum Schuljahr 2021/2022
Sehr geehrte Elter und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
hier die wichtigsten Infos der Senatsschulverwaltung zum Vorgehen im neuen Schuljahr:
Mit Beginn des Schuljahres 2021/22 gilt vorbehaltlich der Entwicklung des Infektionsgeschehens:
- Vollständiger Präsenzunterricht in allen Jahrgangsstufen und Schularten
- Präsenzpflicht für Schülerinnen und Schüler
- Zusätzliche Unterrichtsangebote wie Religions- und Weltanschauungsunterricht, Herkunftssprachlicher Unterricht und weitere freiwillige Angebote finden wieder in Präsenz statt.
- Außerunterrichtliche und ergänzende Förderung und Betreuung sowie außerunterrichtliche Ganztagsangebote finden in vollem Umfang statt.
- Die jeweils gültigen Hygienevorschriften sind einzuhalten. Der Musterhygieneplan wird fortgeschrieben.
- Die Testpflicht für Schülerinnen und Schüler und schulisches Personal wird bis auf Weiteres beibehalten.
Für die ersten Unterrichtswochen nach den Sommerferien gelten besondere Infektionsschutzmaßnahmen, um ggf. in den Sommerferien aufgetretene Infektionen schnell zu erkennen und damit den Schulbetrieb von Anfang an so sicher wie möglich zu gestalten:
- Das pädagogische Personal testet sich bereits während der Präsenztage zweimal.
- Schülerinnen und Schüler testen sich in ihrer ersten Schulwoche dreimal, danach zweimal pro Woche. Die Möglichkeit der bekannten abweichenden Einzelfallregelungen aufgrund einer spezifischen Behinderung oder vergleichbaren Beeinträchtigung bestehen fort.
- In den ersten zwei Schulwochen gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckungen in geschlossenen Räumen. Anschließend soll, wenn es das Infektionsgeschehen zulässt, die Maskenpflicht fallen.
Nach wie vor können in Einzelfällen besondere gesundheitliche Risiken von Schülerinnen und Schülern mit einer Grunderkrankung bestehen, die eine Rückkehr in den Präsenzunterricht nach denSommerferien noch nicht möglich machen. Die Schülerinnen und Schüler erhalten dann weiterhinschulisch angeleitetes Lernen zu Hause (saLzH). Dieses muss weiterhin gegenüber der Schulleitungmit einer eindeutigen ärztlichen Bescheinigung glaubhaft gemacht werden, aus der die konkreteErkrankung hervorgehen muss, die im Fall der Ansteckung mit dem Corona-Virus das erhöhte Risikofür einen schweren Verlauf der Krankheit nachvollziehbar macht. Die Entscheidung über dasFernbleiben vom Präsenzunterricht trifft die Schulleitung.
Schülerfahrten und Exkursionen
Schülerfahrten und Exkursionen sind unter Beachtung der Hygieneregeln wieder möglich. In allen Fällen gilt auch während mehrtägiger Fahrten die zweimalige Testpflicht pro Woche bis auf Weiteres.
Lernstandserhebungen
In den ersten vier Wochen des Schuljahres 2021/22 sind in allen Schulen für die Kernfächer Deutsch, Mathematik und 1. Fremdsprache die Lernstände zu ermitteln. Dafür können alle Instrumente eingesetzt werden, die in den Schulen auch bisher genutzt wurden.
Lernstandserhebungen dienen im Rahmen des Bund-Länder-Programmes „Aufholen nach Corona“ der schulinternen Identifizierung von Lernrückständen von Schülerinnen und Schülern, die einer besonderen Förderung bedürfen (LAL 7; VERA 8 soll für die 9. Jahrgänge auch genutzt werden).
In diesem Sinne, gehen wir das neue Schuljahr zusammen an. Ich wünsche Ihnen/ Euch allen schöne Ferientage.
Erholt Euch/ Erholen Sie sich von diesem äußerst merkwürdigen und für Sie anstrengenden Schuljahr und genießen wir alle den wohlverdienten Sommer.
Mit freundlichen Grüßen
S. Gultom
Schulleiterin