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Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung, verabschiedet von der UN im Dezember 2006

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Die UN-Behindertenrechtskonvention

Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung

Im Dezember 2006 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung verabschiedet. Ziel der UN-Konvention ist es, ihnen die Teilhabe an allen gesellschaftlichen Prozessen zu garantieren. Dieses Menschenrecht in den Alltag umzusetzen ist nun Aufgabe der UN-Mitgliedsstaaten: Seit März 2007 sind sie dazu aufgerufen, den Vertrag zu unterschreiben und damit die Rechte von Menschen mit Behinderung durchzusetzen.

Impulse setzen, Gesetzgebung weiterentwickeln

Mittlerweile haben 155 Länder die Konvention unterzeichnet (Stand März 2013). Damit verpflichten sie sich, den Vertrag zu ratifizieren, ihn also in die nationale Gesetzgebung zu übertragen. In 126 Staaten sowie in der Europäischen Union ist die UN-Konvention nach Ratifizierung geltendes Recht (Stand März 2013). In Deutschland ist die Vereinbarung im März 2009 in Kraft getreten.

Aktionspläne in Deutschland

Am 3. August 2011 hat die Bundesregierung den knapp achtzigseitigen ersten deutschen Staatenbericht zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention beschlossen, der dem Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung der Vereinten Nationen während seiner 6. Sitzung im September 2011 vorgelegt worden ist. Der Staatenbericht beurteilt die Behindertenpolitik in Deutschland als positiv und sieht selbst in einer geringen Quote von Schülern mit Förderbedarf in den allgemeinbildenden Schulen einen Erfolg, der fortgeführt werden müsse.

In diesem Sinne

Unsere Schule hat am 17. September 2013 mit der Humboldt Universität zu Berlin, Institut für Rehabilitationswissenschaften, einen Vertrag zwecks Zusammenarbeit abgeschlossen.
Bereits gut laufende Beziehungen zu diesem Institut und zahlreiche persönliche Kontakte sind Ausgangsbasis zur Entwicklung einer guten Zusammenarbeit. Der Vertrag beinhaltet die Festigung und den systematischen Ausbau der Zusammenarbeit zwischen dem Institut für Rehabilitationswissenschaften, insbesondere der Abteilung Pädagogik, und der Schule am Königstor.

Ziel des Kooperationsvertrages ist es, ein inklusives Bildungssystem zu entwickeln. Das schließt eine Reform der Lehrerbildung ein.

Bereiche der Zusammenarbeit werden sein:

  • Praktika, Hospitationen und Gasthörerschaften.
  • Entwicklung von Unterricht und Unterrichtsmaterialien.
  • Forschungsvorhaben
  • Schulpraktische Studien.

Unsere Schulreporter machten am 17. September Fotos von der Kooperationsunterzeichnung und Übergabe der Urkunden.

Seite der Humboldt-Universität zu Berlin zu den Partnerschulen 2017 bis 2019

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